Formlos reicht
aber schriftlich auf jedenfall, dann biste wenigstens auf der sicheren Seite.
Hab schon ein Schreiben erstellt.
Schreib: Aus Anlass der Geburt unseres Kindes am ..., teile ich mit, dass ich im Anschluss an die Mutterschutzfrist nachfolgend genannte Elternzeit in Anspruch nehmen werde vom ... bis ...
Eine Kopie der Geburtsurkunde zur Berechnung der Fristen füge ich diesem Schreiben bei.
Fertig!
Lieben Gruß, Nadine (SSW 35)