Oh Leute
macht euch doch nicht so verrückt ;)
Also:
Bisher wurde das Elterngeld so berechnet, dass man die letzten 12 Nettogehälter nahm und daraus einen Monatsdurchschnitt gebildet hat von dem man wiederrum den Elterngeldsatz berechnet hat. Wie das berechnet wird, wissen sicherlich die meisten: ab 1240 Euro Nettolohn bekommt man 65%, bis 1000 Euro 67% und darunter wird es immer weiter anteilig ausgeglichen bis hin zu 100%. Soweit so gut.
Jetzt ist es geändert worden. Es wird noch ein Monatsdurchschnitt gebildet, allerdings nimmt man jetzt den Bruttoverdienst und zieht einen festgelegten Prozentsatz für die Sozialversicherung davon ab. Bisher klar?
So, und jetzt kommt das über was sich hier alle Gedanken machen: die Berechnung der Lohnsteuer. Dafür wird jetzt die Klasse hergenommen, die man während der Berechnungsgrundlage (12 Monate vor der Geburt) am längsten hatte. d.h. man muss min. 7 Monate vor der Geburt in eine evtl. günstigere Steuerklasse wechseln, damit eben jener Satz gilt.
In einem Artikel hier steht ein Beispiel
"Verpasst man diese Frist, gilt der ungünstige Satz. Die Auswirkungen sind deutlich. Etwa bei einer Mutter, die 2000 Euro brutto im Monat verdient und erst fünf statt sieben Monate vor Geburt des Kindes von Steuerklasse vier in Klasse drei wechselt: Sie bekommt jeden Monat knapp 60 Euro weniger von der Familienkasse überwiesen als bisher. Hatte sie zuvor Steuerklasse fünf, sind es 114 Euro.
"Verpasst man diese Frist, gilt der ungünstige Satz. Die Auswirkungen sind deutlich. Etwa bei einer Mutter, die 2000 Euro brutto im Monat verdient und erst fünf statt sieben Monate vor Geburt des Kindes von Steuerklasse vier in Klasse drei wechselt: Sie bekommt jeden Monat knapp 60 Euro weniger von der Familienkasse überwiesen als bisher. Hatte sie zuvor Steuerklasse fünf, sind es 114 Euro."
Allerdings betrifft das in der Form auch nur Verheiratete, unverheiratete oder alleinerziehende Mütter sind davon nur wegen der neuen Berechnung des Durchschnitts betroffen und das macht nur ein wenig aus.