Gründe für Frühkarenz
Mit deinen Anzeichen bekommst du keine Frühkarenz. Ich war auch in der 6.SSW im Spital weil ich zusammengebrochen bin. Habe Blutdruck unter 100, Kreuzschmerzen und und und... Vor der 15.SSW kriegt man sowieso keine! Es sei denn es ist wirklich was gaaaanz schlimmes passiert.
Dein Chef muss dir deinen Arbeitsplatz so ermöglichen dass er schwangerengerecht ist.
Und auch wenn dir der FA was schreibt - damit musst du erst zum Amtsarzt und der entscheidet!! Und wenn nicht ausdrücklich einer der gesetzlichen Gründe für Frühkarenz oben steht keine Chance!!
FRÜHKARENZ:
1) Anämie mit Hämoglobin im Blut 8.5 g/dl mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik
2) Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z.B. Polyhydramnion)
3) Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. SSW)
4) Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus (IDDM), wenn schwer einstellbar
5) Kongenitale Fehlbildungen
6) Mehrlinge
7) Organtransplantierte (z.B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate an Frühgeburtlichkeit, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität)
8) Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab 20. SSW
9) Präeklampsie, E-P-H-Gestose
10) Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik
11) Status post Konisation
12) Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft
13) Uterusfehlbildungen
14) Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab 20. SSW
15) Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus
16) Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten
17) Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft
18) Grunderkrankungen der Schwangeren (internistischer, pulmologischer, neurologischer, psychiatrischer Art) werden vom jeweiligen Facharzt /Fachärztin begutachtet und selbige/r beantragt eine Freistellung, wenn tatsächlich eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt
Hinweise:
1) Vorzeitiger Mutterschutz ist erst ab Ende der 15. SSW möglich (Ausnahme: besondere Begründung)
2) Nicht angeführte Pathologien sind im Einzelfall zu entscheiden
3) Hyperemesis, Lumbalgie, Blutungen in der Frühgravidität, Hypotonie mit Kollapsneigung stellen keine Freistellungsgründe dar sondern begründen lediglich einen Krankenstand
4) Die Tatsache, dass es sich um eine ältere Schwangere handelt ( 35 Jahre) ergibt nicht automatisch einen Freistellungsgrund
Eine werdende Mutter darf über die Achtwochenfrist hinaus nicht beschäftigt werden, wenn nach einem von ihr vorgelegten Zeugnis einer/eines Amtsärztin/Amtsarztes oder einer Arbeitsinspektionsärztin/eines Arbeitsinspektionsarztes Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wäre.
Medizinische Indikationen, die ein solches Zeugnis begründen, sind in" Anlage 1" dargelegt. Die Begründung für einen Antrag auf Freistellung gemäß _3 Abs. 3 MSchG obliegt der Fachärztin/dem Facharzt des jeweiligen medizinischen Fachgebietes, in dessen Bereich die Indikation für die Freistellung fällt.
Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit am Arbeitsplatz können keine Freistellung gemä__3 Abs. 3 MSchG bewirken.
Liegen Gefahren für die Sicherheit oder Gesundheit von werdenden Müttern am Arbeitsplatz vor, ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen anzustreben. Besteht kein geeigneter Arbeitsplatz, ist die werdende Mutter von dem/der Arbeitgeber/in von der Arbeit freizustellen (_2 b MSchG).