Also du bekommst ja auf jeden Fall Mutterschaftsgeld im Mutterschutz (6 Wochen vor Entbindung bis 8 Wochen nach Entbindung). Das sind kalendertäglich 13€ von deiner Krankenkasse, der Rest bis zum vollen Nettogehalt wird vom AG aufgestockt. Das Mutterschaftsgeld musst du bei der KK beantragen, dafür bekommst du von deiner Gyn eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
Dann natürlich Elterngeld: da du alleinerziehend bist, hast du bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes Anspruch auf Basiselterngeld (65% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes). Du kannst auch bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes bezahlt in Elternzeit gehen, da bekommst du dann vom errechneten Basiselterngeld monatlich nur die Hälfte (klar, du streckst deinen Anspruch ja über einen längeren Zeitraum). Elternzeit muss beim Arbeitgeber nach Geburt des Kindes angezeigt und bei der Elterngeldstelle beantragt werden (kannst du dort nicht vorher machen, du brauchst die Geburtsurkunde, aber den Antrag etc. kannst du schon vor der Geburt ausfüllen, dafür hast du danach evtl. nicht den Nerv). Dann kannst du Kindergeld bei Familienkasse beantragen und Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hast du auch, wenn du weißt, dass vom Kindsvater nichts kommen wird. Da würde ich mich einfach beim Jugendamt beraten lassen, die ärgern sich im Zweifel auch mit dem Kindsvater rum, um sich das Geld zurückzuholen, Unterhaltsvorschuss bekommst du aber auf jeden Fall.