sowas geregelt haben wollen?
1. http://articles.latimes.com/2013/sep/10/nation/la-na-nn-florida-abortion-20130910
Kurz auf deutsch, Frau schwanger, wollte Kind austragen, Mann wollte nicht, besorgte sich illegal Misoprostol, das einen Abgang auslösen kann, ändert die Beschriftung in Antibiotikum und bot es seiner Freundin an, als die krank war. Daraufhin endet die Schwangerschaft mit Fehlgeburt. Er hofft momentan darauf, dass sein Geständnis in Kombination mit der Tatsache, dass nicht nachweisbar ist, ob das Medikament tatsächlich Ursache war oder nicht, darauf, dass er "blos" 13 Jahre Haft bekommt und er nicht wegen Mordes verurteilt wird (was in Florida die Todesstrafe bedeuten könnte).
In D nach aktuellen Gesetzen würde ich aus Bauchgefühl auf 3 bis 8 Jahre Haft tippen, 8 Jahre ist Maximum (5 von stgb 218 + 3 von Verstoß gegen Arzneimittelgesetz) und nur wenig Gnade vom Richter zu erwarten.
Wenn man den 218 abschaffen würde, also vollkommen jegliche Bestrafung von Abtreibung streichen würde, wäre es wohl nur eine Bewährungsstrafe von 1 bis 2 Jahren, weil der körperliche Schaden für sie (!!! der Embryo wäre ja nicht schützenswer) ja eher gering war und die Abtreibungspille ja eh frei verkäuflich sein soll (jedenfalls nach Meinung von PC-Organisationen).
2. http://www.walesonline.co.uk/news/wales-news/mother-speaks-out-after-partner-6379077
Kurz auf deutsch, Frau schwangerm wollte Kind austragen, Mann täuschte Begeisterung vor, versuchte sich heimlich Abtreibungspille von Arzt zu besorgen, wurde da allerdings wegen der Illegalität seines Planes abgewiesen; die haben die Polizei informiert, die ihn daraufhin verhaftet hat (und nebenbei wie üblich bei Gefahr in Verzug ohne Nebensächlichkeiten wie Durchsuchungsbeschluss, die ganze Wohnung auf den Kopf stellte, um sicher zu gehen, dass er nicht schon was präpariert hat); hat 15 Monate auf Bewährung gekriegt und vom Richter zur Sau gemacht, weil er seinen eigenen Sohn abtreiben wollte.
In D nach aktueller Gesetzeslage wohl was ähnliches, da halt nur der Versuch war, maximale Haftstrafe wie oben 8 Jahre, aber bei der Unfähigkeit könnt es noch Bewährung geben.
Bei vollkommener Straffreiheit von Abtreibung nix, nada, weil eine versuchte leichte Körperverletzung wohl kein Verfahren wert ist. Und weder wäre die Polizei informiert worden, noch hätte die die Wohnung auf den Kopf stellen dürfen.
Also, wie findet ihr sollte, wenn Abtreibung immer und grundsätzlich für die Frau erlaubt sein sollte, eine Strafe in Fall 1 und in Fall 2 aussehen?
Die Abtreibung per Pille soll ja laut Berichten hier ganz glimpflich sein, der Embryo hat ja noch keinerlei Recht, folglich haben die beiden Männer ja keinen ernsthaften Schaden angerichtet/anrichten wollen. Folglich sähe ich erstmal keinen Grund sie lange in den Bau zu schicken.
Zu Orientierung:
- Körperverletzung max 5 Jahre
- schwere Körperverletzung (dazu zählt auch vergiften) max 10 Jahre
- Raub max 15 Jahre
- Mord Lebenslänglich
- Nötigung max 3 Jahre (schwer max 5 Jahre)
- Erpressung max 5 Jahre
- Entführung max 15 Jahre
- Vergewaltigung max 15 Jahre
- Steuerhinterziehung max 5 Jahre (schwer max 10 Jahre; wie schön, dass das so wichtig ist)
(@wachsperle: bei Wegfall von 218 wäre natürlich schwere Körperverletzung über Vergiftung einen Versuch wert, aber ich denke nicht, dass etwas was für die Frau größtenteils harmlos ist, ein Gift ist)