Hat nix mit Schwangerschaft zu tun, aber ich weiß grad echt nicht mehr weiter:
am 30.04.2010 endete unser Mietverhältnis in der alten Wohnung. Wir hatten aber schon zum 01.04.2010 eine neue Wohnung, in der wir seitdem auch schon wohnen. Am 08.04. hatten wir mit der Hausverwaltung einen Wohnungsübergabetermin mit Schlüsselübergabe. Ab diesem Tag hatten die alle Schlüssel und die Wohnung war komplett übergeben. Wir haben trotzdem bis inkl. 30.04. die Miete bezahlt.
Sie haben ein paar Sachen bemängelt und die im Übergabeprotokoll festgehalten.
Am 23.04. haben wir einen Brief erhalten, in dem steht, dass sie nur bemängeln, dass 2 Türdichtungsgummis kaputt sind und dass sie diese - falls sie nicht bis spätestens 30.04. von uns hören - von einer Firma austauschen lassen. Die Kosten dafür würden sie dann von der Kaution abziehen. So weit, so gut. Alles rechtens. Seitdem haben wir nix mehr gehört - bis heute: :twisted:
Hatten nen Brief von der Hausverwaltung im Briefkasten, dass die neuen Mieter, die zum 15.05. eingezogen sind, weitere Mängel entdeckt hätten, und dass diese von uns verursacht worden seien und wir diese entweder beseitigen sollen bis 26.05. oder das Geld für die Beauftragung von entsprechenden Handwerkern bezahlen sollen. Hä?
Diese Mängel (angeblich haben wir unter allen Steckdosen über irgendwelche Erdungskabel gestrichen mit Farbe???? und die Sprechanlage an der Haustüre sei von uns mit Klebeband festgemacht worden - angeblich wäre die komplett lose an der Wand... Aha...).
So. Jetzt steht von diesem Mängeln nix im Übergabeprotokoll. Eigentlich haben die dann doch überhaupt keinen Anspruch mehr, weil sie mir gar nicht beweisen können (zumal ich das nicht kaputt gemacht habe), dass das wirklich kaputt war, als wir ausgezogen sind.
ABER: in dem Sch**** Übergabeprotokoll steht ein verflixter Satz, von dem ich nicht weiß, ob er wirksam ist oder unwirksam. Nämlich:
"Die vorstehend getroffenen Feststellungen dienen dazu, den erkennbaren Zustand der Wohnung bei Auszug des Mieters festzustellen, erheben aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit dieser Feststellungen. Der Vermieter ist daher berechtigt, beim Mieter weitere Ansprüche aus heute übersehenen und/oder erst später feststellbaren MÄngeln geltend zu machen. Die beiderseitige UNterzeichung dieses Protokolls schließt derartige Ansprüche nicht aus."
Heißt das jetzt echt, dass die Hausverwaltung, obwohl wir laut Übergabeprotokoll vom 08.04. weder Erdungskabel in Steckdosen noch die Sprechanlage kaputt bzw. beschädigt hinterlassen haben, wir blechen müssen?
Das wäre der Oberhammer.... Kennt sich jemand aus? Habe blöderweise keine Rechtsschutzversicherung. Werde dann aber glaube ich zum Anwalt gehen...
Danke und sorry für den langen Text!
LG, Steffi (24 +5 )