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Wann zählt ein Baby zu den Frühchen?
Es gibt 2 Faktoren, nach denen eine Frühgeburt so genannt wird: Den Geburtstermin und das Geburtsgewicht.
In den meisten Fällen geht das eine mit dem anderen einher: Babys, die vor der abgeschlossenen 37.Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen und
weniger als 2.500 Gramm wiegen, gelten als untergewichtige Frühgeborene
Liegt ihr Geburtsgewicht unter 1.500 Gramm, gelten sie als sehr untergewichtig
wiegen sie unter 1.000 Gramm nennt man sie extreme Frühgeborene.
Hin und wieder weichen Neugeborene von dieser Korrelation (verfrühter Geburtszeitpunkt und Untergewicht) ab: zu früh geborene Säuglinge, die aber für das Schwangerschaftsalter das richtige Gewicht haben nennt man eutrophe Kinder; reife, voll entwickelte Kinder mit zu niedrigem Geburtsgewicht hypotrophe Kinder. Bei den Frühgeborenen unterscheidet man ferner Babys, die zu klein und zu leicht für die Schwangerschaftsdauer sind. Diese nennt man untergewichtige Frühgeborene oder Small-for-gestational-age-Babys (SGA-Babys). Daneben gibt es Frühgeborene, die zu groß und zu schwer für ihr Schwangerschaftsalter sind, sie sind übergewichtig. Man nennt sie auch Large-for-gestational-age-Babys (LGA-Babys).
Ärzte sprechen von einer Frühgeburt, wenn das Baby zwischen der 24. und 37. SSW zur Welt kommt. Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 2000 so genannte extrem unreife Frühchen zwischen der 24. und 26. SSW geboren. Diese Kinder wiegen unter 1000 g und sind sehr schlecht entwickelt. Sie haben eine Überlebenschance von 60 %.
Etwa 6000 Kinder werden zwischen der 27. und 30. SSW geboren mit einem Gewicht von 1000 bis 1500 g. Man nennt sie sehr unreife Frühchen. Sie sind schon relativ gut entwickelt und haben eine Überlebenschance von 90 95 %.
Die restlichen so genannten normalen Frühchen kommen ab der 31. SSW auf die Welt. Sie wiegen in der Regel über 1500 g und Ihre Überlebenschancen liegen bei fast 100 %. Komplikationen sind weitaus seltener.
Ob ein Frühchen später unter bleibenden Schäden leidet, lässt sich nicht allgemein sagen. Es gibt auch Kinder, die bei der Geburt nicht einmal 500 g wogen und sich später normal entwickelten. Entscheidend wichtig ist dabei wo ein Extrem-Frühchenn geboren wird kommt es in einer normalen Entbindungsklinik zur Welt und muss somit nach der Geburt zur einer Kinderklinik mit Intensivstation verlegt werden, sinken die Überlebens- und Entwicklungschancen drastisch!!! Findet die Entbindung jedoch in einem (guten) Perinatalzentrum (= Geburtshilfestation und Neugeborenenintensivstation unter einem Dach) statt, hat es dank immer besserer Medizintechnik und nicht zuletzt wachsender Erfahrung der behandelden Ärzte relativ gute Chancen auf ein normales Leben. Dabei darf man nicht verkennen, dass bei so extrem kleinen Kindern letztlich nur das Kind selbst entscheidet die Ärzte und Schwestern können noch so gut sein und sich noch so sehr bemühen, wenn das Kind nicht den nötigen Überlebenswillen und die erforderliche Kampfkraft aufbringt, wird es keine Chance haben.
Ab wann Ärzte ein Kind für überlebensfähig halten, wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Die extremste Regelung gibt es in der Schweiz. Dort werden Frühgeburten nur dann am Leben erhalten, wenn sie älter als 24 Wochen sind.
In Schweden gelten Kinder unter 1000 g als kritisch. Zwar werden sie, je nach Gesundheitszustand, am Leben erhalten. Aber falls sie doch sterben, erfaßt sie die Statistik nicht als hätte es sie nie gegeben.
In Deutschland wird stets im Einzelfall entschieden, da man der Meinung ist, dass Gewichtsgrenzen und Wochenangaben keine Kriterien sind, da sich jedes Kind anders entwickelt. Wird ein Baby bis zur 24. SSW geboren, setzen sich verschiedene Ärzte zusammen. Sie schauen sich den Entwicklungsgrad des Kindes an und danach wird entschieden, ob eine Behandlung sinnvoll scheint. Dabei spielt vor allem die Abwägung eine Rolle, ob das kind ein Leben mit einer einigermaßen guten Qualität wird führen können. Die letzte Entscheidung treffen jedoch bei solch extremen Frühchen die Eltern.
Wird ein Kind nach der 24. SSW geboren, sind die Ärzte gesetzlich verpflichtet, das Kind am Leben zu erhalten.