Die Elternzeit...
geht direkt im Anschluß an den Mutterschutz los, der Mutterschutz NACH der Geburt wird aber auf die Elternzeit mit angerechnet.
D.h. du bist vom Tag der Geburt deines Kindes an 12 Monate zu Hause, außer du machst länger Elternzeit.
Ich z.B. werde bis zum 1. Geburtstag von meinem Kleinen zu Hause bleiben und danach, weiterhin in Elternzeit, 1 Jahr Teilzeit 30 h pro Woche arbeiten gehen. Die 12 Monate, die dann noch übrig sind, werde ich mir für später aufheben, denn du kannst max. 12 Monate dir "aufheben", musst sie aber nehmen bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres deines Kindes.
Können gern noch mal per PN schreiben! Kann dir noch weitere Infos geben z.B. zu Kündigungsschutz usw.
LG von der Mieze 30. SSW