Huhu
Normal musst du den Zweitnamen nie angeben !
Der Zweitnamen muss nur mit angegeben werden wenn die namen mit einem - verbindet sind (da es ja dann als ein name gilt, sozusagen)
Deine tochter muss später auch nur mit ihrem rufname unterschrieben aber bei einem name mit - muss sie dann mit beiden namen unterschreiben.
lg alicia7774 (37ssw) noch 13 Tage bis KS