Nur noch mehr fragen...
Dort steht ausdrücklich, dass Elterngeld für 14Lebensmonate pro Kind gezahlt werden. Also kann ich (wenn ich meinen Partner nicht mit einbeziehe bleibe ich ja alleine bei 12 Monate pro Kind) 24 Monate Elterngeld beziehen...
dort steht auch, "Ob Eltern von Zwillingen einen oder zwei Ansprüche auf Elterngeld haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt"
Also wenn das nicht geregelt ist, wie darf man das denn dann verstehen?
Ich schaffe es doch nicht das Elterngeld von 12 Monaten + jeden Monat 300Euro zu halbieren für zwei Jahre, damit ich für 2 Jahre durchgehen Geld erhalte...
WIE STELLT DIE REGIERUNG SICH DAS VOR?
ZWILLINGE KRIEGEN
1 JAHR ELTERNZEIT WEIL NUR EIN JAHR GELD
UND DANN !!ZWEI BABYS!! ABGEBEN UND ARBEITEN?
Im Ernst?
SPINNEN DIE?
oder soll ich hoffen dass von beiden nur eins übrig bleibt damit die behörden nicht so viel arbeit haben sich sdort mal nen anständigen kopf drum zu machen...?
Hat sich denn noch nie jemand beschwert?
Da geht man schon Arbeiten und möchte trotzdem Familie und muss sich ja doch für eins von beidem entscheiden....