Ein Auszug aus www.gestationsdiabetes.de
Diagnose des Gestationsdiabetes
Zur Diagnose eines Gestationsdiabetes muss die Schwangere eine zuckerhaltige Lösung trinken vorher und während des zweistündigen Test (oraler Glukosetoleranztest =oGTT, Zuckerbelastungstest) wird dreimal Blut abgenommen. Die Patientin sollte in den Tagen vor dem Test möglichst kohlenhydratreich essen, um die Bauchspeicheldrüse zu reizen. Am Abend vor dem Test darf sie bis ca. 22:00 Uhr essen und muss danach nüchtern bleiben. Am Morgen erfolgt zunächst eine Blutentnahme, danach erhält sie 75 g Glukose (Traubenzucker) als Trinklösung. Nach ein und zwei Stunden erfolgen weitere Blutentnahmen. Für die Diagnosestellung gibt es folgende Grenzwerte:
Nüchtern 90 mg/dl (5,0 mmol/l)
eine Stunde 180 mg/dl (10 mmol/l)
zwei Stunden 155 mg/dl (8,6 mmol/l)
Wenn nur einer überschritten wird, spricht man von einer eingeschränkten Glukosetoleranz (Impaired glucose tolerance). Sind zwei oder drei Werte überschritten, spricht man von einem Gestationsdiabetes.
Während der oGTT nur bei Schwangeren mit Risikofaktoren durchgeführt wird, gibt es auch einen Screeningtest für alle Schwangeren. Dieser dauert nur eine Stunde, die Schwangere muss für diesen Test nicht nüchtern sein. Sie erhält 50g Glukoselösung, nach einer Stunde wird der Blutzucker bestimmt. Ist der Wert 140 mg/dl oder größer, muss ein oGTT durchgeführt werden.