Keine Sorge! :-D
Ich hab den Fall, dass ich jetzt 2 Jahre nach meinem Sohn meine Tochter bekomme, und da ist es so, dass ich dieses Jahr (also nach 1 Jahr Elternzeit) gearbeitet habe (insgesamt 10 Monate)....so und nun gehts los...ich bekomme diese 10 Monate mit in die Berechnung mit rein und 2 Monate von vor der Geburt meines Sohnes, sodass ich auf 12 Monate Einkommen wieder komme. Wenn du also nicht arbeitest/arbeiten solltest bekommst du den gleichen Betrag wie beim ersten Kind. Und soweit ich weiß gilt diese Regel bis 3 Jahre Elternzeit.
Hoffe ich konnte dir helfen und das es nicht so kompliziert geworden ist.
Nio 36 SSW mit Püppi inside :AMOUR: