rundpNein
wie schon oben geschrieben, bei Verheirateten hat man immer die gemeinsame Sorge. Bei Unverheirateten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht (auch wenn vom Vater VOR der Geburt anerkannt wurde). Wenn ihr in einer Partnerschaft gemeinsame Sorge machen wollt, ab zum Jugendamt und eine Sorgerechtserklärung unterschreiben, mit der ihr das gemeinsame Sorgerecht festlegt.
Überlegt es euch bzw. Du dir gut, ob du gemeinsame oder alleinige Sorge möchtest. Im Falle einer Trennung hast du dann nämlich Vollgas die A-Karte. Denn bei gemeinsamer Sorge müssen bei allen Entscheidung, die das Kind betreffen (Ärztliche Behandlungen, Kindergarten/hort, Schule, Beantragung von Pässen, Kindergeld usw.) immer BEIDE unterschreiben. Geht ihr im Bösen auseinander oder du bzw. er zieht weiter weg, Prost Mahlzeit. Da hab ihr regen Briefverkehr oder einer muss immer rumfahren, um sich die Unterschrift des anderen zu holen. Und kein Familiengericht der Welt hebt das Sorgerecht für ein Kind eines Menschen auf (ob Vater oder Mutter) NUR weil sowas nicht passt. Da müssen begründete Umstände wie Kindswohlgefährung usw. vorliegen. Prinzipiell - hatten wir auch schon in einem Fall - kann der Vater oder die Mutter OHNE Zustimmung des anderen Elternteils den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Heißt ausländischer Vater reist mit den Kind in das Heimatland und kommt alsbald nicht zurück... da sind einem dann fast die Hände gebunden, da eben auch Sorgerecht auf seiner Seite....
Ich lebe auch in einer Partnerschaft und gehe dieses Risiko nicht ein. Ich wohne mit meinem Partner zusammen, er macht die Anerkennung, bei den Ärzten Kindergarten usw, schreib ich ihn als Kontaktperson rein, dann hat er auch Anspruch auf Infos. Aber Sorgerecht nehme ich alleine. WENN wir mal heiraten sollten, dann mache ich die Erklärung und übertrage das Sorgerecht mit auf ihn.