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Mutterschaftsgeld
Mitarbeitende Familienangehörige mit Arbeitsvertrag, Auszubildende und andere in einem Arbeitsverhältnis stehende Mitglieder erhalten grundsätzlich für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoverdienstes, höchstens jedoch 13 EUR täglich. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich die Bezugsdauer auf 12 Wochen nach der Entbindung. Bei höherem Nettoverdienst zahlt der Arbeitgeber den Unterschiedsbetrag zwischen 13 EUR und dem Nettoentgelt als Zuschuss.
Mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag, Empfänger von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld erhalten für den gleichen Zeitraum ein Mutterschaftsgeld in Höhe des pauschalierten kalendertäglichen Krankengeldes bzw. in Höhe des Arbeitslosengeldes oder Unterhaltsgeldes.
Während des Bezuges von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zahlt die LKK.