Urlaubsanspruch
Also, da ich mich anwaltlich beraten ließ, da es mit meinem AG zunächst Unstimmigkeiten gab, kann ich dir deine Frage ganz genau beantworten.
1. Du gehst nicht in Elternzeit und arbeitest nach Ende des Mutterschutzes weiter: Dir steht der gesamte Jahresurlaub zu. Die Mutterschutzzeit gilt in Bezug auf den Urlaubsanspruch ebenfalls als Beschäftigungszeit, und dir dürfen wegen der Schwangerschaft keine Nachteile entstehen. Ob dein AG dir allerdings den gesamten Urlaub am Stück gewähren würde, ist fraglich.
Ich gehe mal davon aus, dass du im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen wirst, dann gilt
2.: Der AG kann dir nur für jeden VOLLEN Monat Elternzeit den Urlaub kürzen. D. h. wenn dein Mutterschutz irgendwann (egal ob Anfang oder Ende) Oktober ausläuft, kann dir dein AG nur den Urlaub für November und Dezember kürzen (weil der Oktober ja schon mit Mutterschutz angebrochen war und du erst im November den ersten vollen Monat Elternzeit hättest).
Für deinen Fall (mit 26 Tagen Jahresurlaub) könnte dir dein AG den Urlaub für 2009 um 4 Tage kürzen, also hättest du 22 Tage Urlaub.
Steht alles im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz drin:
17 BEEG: (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
Hoffe ich konnte dir deine Frag beantworten.
LG