Hi,
ich hab dir mal was Kopiert ;)
Es wird immer 50% der gesetzlichen Krankenkasse übernommen es sei denn:
* Paare, bei denen die Frau und/oder der Mann das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (d. h. der 25. Geburtstag noch nicht erreicht ist) oder sie 40 Jahre oder älter ist (ab dem 40. Geburtstag) oder der Partner 50 Jahre oder älter ist (ab dem 50. Geburtstag).
* Paare, bei denen bei der Frau eine Eileiter- oder beim Mann eine Samenleiter-Unterbindung durchgeführt wurde, unabhängig davon, ob ein operativer Versuch, diese rückgängig zu machen, erfolgt ist oder nicht.
Paare, die nicht verheiratet sind.
Paare, bei denen Spendersamen verwendet wird (eine Eizellspende wäre nach dem ESchG 1 I Nr.1 grundsätzlich verboten).
Paare, die beim Sozialamt versichert sind. In diesem Fall bekommen die Paare für alle ärztlichen Kosten eine privatärztliche Rechnung und für alle notwendigen Medikamente Privatrezepte.
Hoffe es hilft dir weiter...
Gruß