:AMOUR:
Hallo Denise,.
also zu erstmal 65 % vom letzten Netto stimmt nicht! Ich arbeite in der Krankengeldabteilung ;-)
Aaaalso. krankengeld tritt immer nach genau 6 Wochen = 42 Kalendertagen ein. Krankengeld wird nach dem Gehalt berechnet, was du in dem Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) bekommen hast. Du bist also Mitte dezember AU geworden, also wird das Gehalt von November herangezogen. Die Krankenkasse schickt deinem AG eine Entgeltbescheinigung. Wurdest du noch nicht angerufen?? Komisch..
Also, das Krankengeld beträgt 70 % vom Brutto und max 90 % vom Netto. Vom Brutto-Krankengeld werden noch Beiträge für Rentenversicherung, Arbeitslosenförderung und Pflegeversicherung abgezogen, an die Krankenkasse zahlst du solange du Krankengeld bekommst, keine Beiträge, bist beitragsfrei.
Das heißt, dein Netto-krankengeld liegt ungefährt bei 75 % deines letzten Netto-Gehaltes. Da ist ein Richtwert. Nachdem deine KK es ausgerechnet hat, bekommst du ein Bescheid, in dem drin steht, wie hoch dein Krankengeld kalendertäglich ist Brutto und Netto.
Wenn du ein befristestes BV bekommen würdest, dann würdest du kein Krankengeld brauchen, richtig. Dann hättest du Anspruch auf das Volle Gehalt. Aus dem grund raten Krankenkassen dazu, dies mit dem Arzt zu klären, da du davon mehr profitierst.
Eine Vorrednerin sagte, man bekäme es auch so, wenn die Krankenkasse dazu bereit ist. Das ist nicht richtig. Krankenkassen müssen nach den gesetzlichen Vorgaben arbeiten und wenn kein BV ausgestellt wurde, muss Krankengeld gezahlt werden.
Denise, sprich deinen Arzt auf ein befristetes BV an!
Ansonsten musst du dich darauf einstellen, dass du ein paar Tage Einkommensverlust hast. Dein AG stellt dann die Gehaltszahlung ab 29.1.11 (wenn du am 28.1.11 genau deine 42 Tage erreicht hast). Du bekommst dann von deiner Kasse einen "Zahlschein", der von deinem Arzt abgestempelt werden muss, am besten wenn du wieder gesund bist, du sagtest es wären ja nur ein paar Tage. Den reicht du wieder bei deiner Kasse ein und die Zahlen dann die Tage rückwirkend aus. Wenn du wieder arbeitest, nimmt dien AG die Zahlung wieder auf.
Wenn du noch Fragen hast, schreib mich gern an. ;-)
Muckeline