Also
Ganz von vorn:
Wann hast du denn ET?
Du hast Mutterschutz der beginnt 6wochen vor und geht bis 8wochen nach der Geburt deines kleinen. In dieser zeit bekommst du weiterhin dein Gehalt. Dies wird anteilig von AG und Krankenkasse gezählt. Du Elimination zu Beginn des Mutterschutzes von deinem Frauenarzt einen Zettel, den du ausgefüllt an deine Krankenkasse schicken musst. Nach der Geburt musst du elterngeld beantragen. Du kannst Elternzeit 1 Jahr nehmen( hier bekommst du 67% deines gehaltes) oder bis 3 Jahre nehmen (dementsprechend bekommst du auch 1/3 weniger als wenn du nur ein Jahr nimmst). Ich würde dir jedoch Raten? den elternfeldantrag (bekommst du für sein Bundesland online zum downloaden) VOR der Geburt bereits auszufüllen, denn du brauchst zb auch eine Bescheinigung deines arbeitgebers über deinen Lohn der letzten 12 Monate. Nach diesem durchschnittslohn wird dein Elterngeld berechnet. Die Krankenkasse schickt dir eine Bestätigung zu (nachdem du den Zettel vom Frauenarzt dort hin geschickt hast) den du ebenfalls dem elternfeldantrag beifügen muss.
Elterngeld beantragen kannst du 7wochen vor Antritt also 1 Woche nach der Geburt. Wenn es später passier ist es auch nicht schlimm das wird, glaube ich, 3 Monate rückwirkend gezahlt. Als Anlage brauchst du auch die geburtsurkunde wenn dein Baby da ist.
Ich hoffe ich habe alles richtig erklaert und nichts vergessen :)