Also nochmal für diesen Fall
Elternzeit beginnt am 6.11 (Geburt des Kindes) sie will 1,5 Jahre zuhause bleiben (steht ja oben so drin) also wäre der erste Arbeitstag der 5.5.2013.
Elterngeld bekommt sie nach Ablauf der Mutterschutzfrist,die normalerweise 8 Wochen nach Geburt ist.Da er aber 3 Wochen zeitiger kam und jsie a somit nicht 6 wochen vor der Geburt zuhause war,kommt die fehlende Zeit einfach hinten dran.So das jeder 14 Wochen Mutterschutz hat.
An den 1,5 Jahr Elternzeit an sich verändert sich nix,nur geldtechnisch.Da das Kind 3 Wochen zufrüh kam bekommt sie halt 11 Wochen volles Gehalt,anstatt 8 Wochen! Dann bekommt sie halt nur noch 65 % vom Netto der letzten 12 Monate vor Geburt
Leider zählt das aber nicht wenn Sie vorher ein BV hatte,was ich ja aus ihrem Text nicht entnehmen kann.