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Vaterschaftsanerkennung:Ist nur bei unverheirateten Paaren nötig.
Sie erfolgt beim Standes- oder Jugendamt des Wohnortes.
Am besten sollte dies bereits vor der Geburt erfolgen, damit der Vater direkt in die Geburtsurkunde aufgenommen werden kann. Mitzubringen sind:
Personalausweise
Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern
Geburtsurkunde des Babys
Wenn die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt erfolgt, ist vorher die Geburtsurkunde des Kindes zu beantragen. Dort wird dann zunächst nur der Name der Mutter eingetragen. Beim Jugendamt kann der Vater auch das gemeinsame Sorgerecht erklären. Voraussetzung ist die Zustimmung der Mutter.