Es gibt viele Mögllichkeiten:
1.Urlaub von dem Mutterschutz nehmen, kann auch der Urlaub sein, der erst im Folgenden Jahr fällig wird, wenn der AG einverstanden ist. Risiko: Wenn du z.B. krank wirst und ohnehin nicht gearbeitet hättest, wird es dann schwierig.
2. Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen: Das vergessen viele: Man kann nach den 8 Wochen Mutterschutz den gesamten Urlaub beantragen und dann anschließend die Elternzeit anhängen.
Beispiel:
Urlaubsanspruch noch 10 Tage,
Mutterschutz endet am 15. März
Urlaub vom 15- 26. März = 10 Tage
Elternzeit beginnt am 27. März und geht ... je nachdem wie lange man beantragt.
Problem: Für dieses Zeit wird das Elterngeld gekürzt!
3. Urlaub an die Elternzeit anhängen: Die TAge des Urlaubs verfallen nur dann wenn es möglich gewesen wäre ihn vor der Elternzeit zu nehmen die Frau das aber nciht getan hat. Also kann man direkt im Anschluss den Urlaub nehmen, kommt quasi etwas später wieder zurück an den Arbeitplatz
4. Ausbezahlen lassen: Das machen manche auch, lohnt sich aber nur bei wenig Tagen, da die Abzüge sehr hoch sind.