In der Luft zerissen werden,
sollte höchstens dein Freund, vor allem, wenn er Jura studieren sollte.
Tatsächlich ist aber auch das unzulässig, den gesetzlich maximal zulässig für das Verhalten deines Freundes sind 5 Jahre.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
" 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Dein Freund droht dir an, seinen Verdienst mit Absicht so gering zu halten, dass du und Kind keinen Unterhalt erhaltet; dies ist rechtswidrig, da er verpflichtet ist, sich um einen so guten Verdienst zu bemühen, dass er den Mindestunterhalt zahlen kann:
http://www.datentransfer24.de/unterhalt-pflicht-arbeiten.html
"Wenn es um Kindesunterhalt geht, ist der Unterhaltspflichtige in der Wahl seiner Erwerbstätigkeit frei, solange er wenigstens an alle Kinder den Mindestunterhalt zahlen kann. Erst, wenn noch nicht einmal dieser gewährleistet ist, muss er sich, um eine besser bezahlte Arbeit kümmern."
Es ist ein empfindliches Übel, da diese Unterhaltszahlungen (zumindest nach gesetzlicher Fiktion) als erforderlich für den LEBENSunterhalt deines Kindes angesehen werden.
Er versucht dich mit der Androhungen zu einer Handlungen zu nötigen, die du eigentlich nicht willst, nämlich zur Abtreibung.
Folglich handelt es sich um Nötigung, wobei es momentan nur ein Versuch ist, da der Erfolg - du treibst ab - zum Glück bisher nicht eingetreten ist.
"(3) Der Versuch ist strafbar."
Der Versuch ist allerdings genauso strafbar wie die erfolgreiche Tat.
"(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
...
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder"
Da er auf einen Schwangerschaftsabbruch abzielt, ist es versuchte schwere Nötigung. Die MINDESTstrafe betrüge 6 MONATE HAFT AUF BEWÄHRUNG.
Das Verhalten des Telefonfreundes deines Freundes dürfte ebenfalls unter schwere Nötigung fallen, da die Androhung das Jugendamt zu informieren, damit es dir dann dein Kind weg nimmt, offensichtlich die Androhung eines empfindlichen Übels ist.
Einzig könnte es vielleicht so sein, dass dein Lebenswandel tatsächlich so übel ist, dass das JA dir unverzüglich dein Kind wegnehmen müsste; dann könnte es vielleicht zulässig sein, dich freundlich und höflich auf diesen Umstand hinzuweisen, ohne dass es schwere Nötigung wäre; allerdings klingt es weder so, als würde dir das JA das Kind sofort wegnehmen (*) noch scheint das ganze in ausreichend freundlicher und höflicher Form erfolgt zu sein.
Einzig ist juristisch ein bischen unklar, ob beides als eine Tat zu werten ist mit deinem Freund als Haupttäter und sein Telefonfreund agiert als Helfer oder ob es zwei Taten sind, wobei dein Freund bei erster Tat alleiniger Täter ist und bei zweiter Tat dein Freund als Anstifter agierte und sein telefonfreund als Täter. Ist aber blos juristische Spitzfindigkeit, die am wesentlichen Ergebnis nichts ändert:
DEIN FREUND HAT SICH STRAFBAR GEMACHT und ES LIEGT IN DEINER HAND, OB DU IHN ANZEIGST.
Der Nutzen daran ist, dass du die Option hast, dies deinem Freund zu sagen bzw. das hier gleich auszudrucken oder ihm zu schicken und ihn HÖFLICH darum bitten kannst, doch von weiterem solchen Druck ausüben abzusehen, da du ansonsten zur Polizei gehen wirst und Anzeige erstatten wirst. Dies hätte einerseits ein Ermittlungsverfahren gegen deinen Freund und seinen Telefonfreund zur Folge (wie gesagt, bei Nachweis der Tat Mindeststrafe 6 Monate) und andererseits könnten auch polizeiliche Maßnahmen erfolgen, z.b. dein Freund könnte eurer Wohnung verwiesen werden (für die Polizei könnte es sich ja so darstellen, dass dein Freund gerade beim Ausführen einer Straftat/versuchten Straftat mit dir als opfer ist und da kann die Polizei sowas schon anordnen).
Ob es jetzt Sinn macht, deinen Freund HÖFLICH auf diese Umstände aufmerksam zu machen, kann ich leider nicht beurteilen, auch nicht, wie motiviert die lokale Polizei an so einer Sache dran wäre. Sinn macht es vielleicht dann, wenn dein Freund/sein Telefonfreund von dem Informieren des JA nicht abrücken will, denn dann könntest du durch Hinweis auf die Anzeige wegen schwerer Nötigung gegen die beiden dem JA eher klarmachen, dass die dir nur eins reinwürgen wollen.
Aber immerhin hast du es damit vom Gesetzgeber schriftlich, dass du in dem Fall die Gute und er der Böse ist.
(*sorry, wenn du nur gelegentlich Alkohol konsumierst juckt das JA das ziemlich wenig, die haben genug mit Inobhutnahmen von Kinder zu tun, bei denen die Eltern regelmäßig noch anderes Zeug konsumieren und fast jedes Wochenende hackedicht sind; ferner, wenn du dann die restliche Schwangerschaft nichts trinkst, haben sie dann keinen Grund mehr, dir das Kind wegzunehmen; und selbst wenn du dann doch wieder was trinkst, würden sie dir vermutlich erst eine Entziehungskur aufs Auge drücken, bevor sie an Inobhutnahme denken;)
"Er meinte wegen 1 mal Alkohol könnte des schon Schäden haben und des Kind würde ihm jetzt schon leid tun,"
Das stimmt so eher nicht; in der Frühschwangerschaft ist es wohl eher so, dass es aufgrund Alkohol entweder eine Fehlgeburt gibt oder das ungeborene es einigermaßen unbeschadet übersteht:
https://www.rund-ums-baby.de/ernaehrung\_schwangerschaft/alkohol-fruehschwangerschaft.htm
"Leider habe ich am Samstag 3 Maß Radler getrunken,...Hat das Folgen für mein Kind?"
"Antwort von Prof. Dr. Costa
Das passiert sehr oft in der Frühschwangerschaft, weil viele von der Schwangerschaft nichts wissen und feiern, halt. So wie man vor allem in Bayern feiert (ich meine ja nur, wegen der Maß...).
Was Sie getrunken haben ist nicht wenig, aber wir können das jetzt nicht mehr ändern. In den allermeisten Fällen passiert nichts, aber bitte trinken Sie ab jetzt nicht mehr. Auch kein Radler...
In der Frühschwangerschaft ist es so, dass ein echter Schaden zu einer Fehlgeburt führt. Oder zu nichts - wir nennen das "Alles - oder - Nichts - Prinzip". Das tröstet Sie vielleicht nur ein wenig, aber mehr kann ich nicht anbieten..."
Da es bei dir keine Fehlgeburt gab, müsste eigentlich alles in Ordnung sein.
(Du siehst, Romane werden mit Romanen beantwortet :) )