Hallo....
...Antonella,
bei meiner Schwägerin war es so:sie und ihr Mann hatten vor der Ehe das Kind und nach der Eheschliessung musste er nur die Vaterschaft anerkennen und Sohn hiess wie der Vater.
Bei meiner Tochter hab ich eine Namensgebung machen lassen,weil es nicht der Leiblich Vater war und in meinem Reisepass steht noch ihr anderer Name,aber nur weil noch nicht abgelaufen ist und ich keine Lust hab ihn vor ablauf zuändern
In ihrem Kinderausweiss steht nur der "neue"Name.Namensgebungen sind allerding sehr teuer,weil es da auf das Einkommen von Mann bzw von beiden ankommt,bei uns war das so um die 200 Euro.
Kosten entstehen sonst nur,wenn du das Kind erst in den Pass eintragen lassen musst,und ich mein für die neue Geburtsurkunde,müsstest aber am Standesamt mal nachfragen.Bin mir aber nicht mehr sicher.
So grad in Geburtsurkunde nachgelesen,also....Es steht der Neue Name auf der Geburtsurkunde.Also gilt der Name Rückwirkend.Und unten steht dann Vater sowieso,Mutter sowieso.
Dann geh ich davon aus,wenn es der leibliche Vater ist,ist es noch einfacher.Zumindest,war es eben bei meiner Schwägerin,ab der Heirat so,das der Sohn den gleichen Fam.-Namen wie die Eltern hatte.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und es war verständlich
LG Angel