Hier!
Ich bin auf meinem Amt für personal zuständig (auch für nicht-beamte):
Dein AG bekommt für dich dein gehalt von der kk (umlage) erstattet, sofern du ein volles bv hast. Von einem teil-bv hat er in der regel nicht so viel, da er den teil den du tatsächlich arbeitest aus eigener tasche an dich bezahlen muss (d. H. das wird nicht aus der umlage erstattet). Viele AG sehen es daher lieber wenn du ein volles bv bekommst, weil er dann für dich nen vollwertigen ersatz schaffen kann. Bei einem teil-bv bleibt ja ein teil von deiner arbeit liegen und die lücken mit anderen zu füllen sind erfahrungsgemäß nicht sehr einfach.
Übrigens gibt es auch firmen (altenheime, krankrnhäuser und -dienste) die als AG selber ein bv gegenüber deiner kk und dem gewerbeaufsichtsamt aussprechen dürfen
Hoffe das war hilfreich für dich ?
Lg
Nachti :-)