Huhu,
ich habe in Kurzform schonmal die Frage oben formuliert. Ich hatte auch schon im Mieterforum die Frage formuliert, da ist aber erheblich weniger los und ich dachte ihr könnt mir vielleicht auch helfen. Ein paar kennen ja meine Situation...
Also, kurz zu meiner Situation: Wir wohnen zusammen und teilen uns die Miete zu ungleichen Teilen. Der Vermieter wollte aber, dass wir beide den Mietvertrag unterschreiben. Jetzt bin ich leider noch beim A-Amt und muss dort den Mietvertrag vorlegen. Da wir beide im Mietvertrag stehen, kann ich keinen "Untermietvertrag" machen, da das ja (laut Amt) dann ein Mietvertrag mit mir selbst wäre, da ich ja auch unterschrieben habe
Wie kann ich das jetzt regeln?
Wie bezeichne oder nenne ich den Mietvertrag, wenn zwei Mieter eine Wohnung teilen, z.B. einer zu 3/4, der andere 1/4...nur als Beispiel, aber so in etwa haut das bei uns hin. Ich kann mir ja nicht so viel leisten.
Ich wollte es erst "Nutzungsvertrag" nennen, aber nach einer Recherche im Internet ist mir aufgefallen, dass das heisst dass der Mieter trotz der Kündigung noch dort wohnt und die Räume nutzt, also eine völlig falsche Bezeichnung
Habt ihr eine Idee oder könnt ihr mir vielleicht helfen?
Vielen lieben Dank schonmal,
Julia