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Die Aussage bezog sich vorwiegend darauf, dass (entgegen deiner Aussage) ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen für Schwangere GRUNDSÄTZLICH besteht. Absatz 4 bildet eine Ausnahmeregelung.
Da die TE ihrer AG jedoch mitteilte, dass ein solcher Dienst für sie jedoch verboten sei, ging ich davon aus, dass sie von dieser Ausnahme nicht betroffen ist.
@TE: Ein BV vom Arzt wirst du auf dieser Grundlage nicht bekommen, da es Aufgabe deiner Chefin ist sich an das MuSchG zu halten. Wenn sie dies nicht tut, kannst du dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, die regeln das für dich