Also
wenn sie in der Zeit der Selbststaendigkeit nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist es natürlich klar dass kein Anspruch besteht.
Aber mit dem eheaehnlichen Verhältnis hat das ganz sich gar nichts zu tun.
Auch die finanzielle Lage von den beiden ist völlig egal, beim Arbeitslosengeld geht's NUR darum, ob die Anwartschaft erfüllt ist - also wann eingezahlt wurde in die Versicherung.
Das beste wäre noch irgendwie in ein Arbeitsverhaeltnis zu kommen, auch weil das Elterngeld später dann höher ausfallen würde (aber nur wenn sie noch ganz am Anfang der Ss ist).