Die liebe Geldfrage, oder auch: Behörden-Chaos
Huhu,
also ich bin noch nicht studiert darin, aber ich gebe mir Mühe dieses ganze Chaos zu verstehen.
Elterngeld
Also Elterngeldanspruch hast du (egal ob arbeitslos oder berufstätig). Bei Berufstätigen bedeutet das grob ca. 67% vom alten Nettoeinkommen.
Elterngeldanspruch hast du nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes, und davon nur 12 Monate lang.
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird in 6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt von der Krankenkasse gezahlt. Demnach nur, wenn du berufstätig gewesen bist. Wieviel das ist weiß ich leider nicht.
Wenn du pünktlich entbindest, so hast DU in deinem Falle Anspruch auf 6+8 Wochen Mutterschaftsgeld, wobei bei verschobenen Entbindungsterminen das Geld trotzdem 14 Wochen lang gezahlt wird (bspw. 2+12). Du erhälst quasi für 14 Wochen Mutterschaftsleistungen.
Wenn du allerdings durch einen verfrühten EB danach 12 Wochen MuSchGeld erhälst (also 2+12), so hast du nur noch 11 Monate Anspruch auf Elterngeld, weil der 12. Monat in dem du Leistungen erhalten dürftest leider außerhalb des 14. Lebensmonates des Kindes fällt.
Klingt kompliziert, ist aber im Prinzip logisch.
Du Erhälst quasi beides als Berufstätige, nur, wenn sich die Zeiten überschneiden kann es "Abstriche" geben.
Kindergeldanspruch hat man PRO Kind.
1. und 2. Kind jeweils 184euro, ab dem 3. gibt es mehr.
Da ist es egal ob man vorher nichts getan hat, wenig, viel .... das rechnet sich aufs Kind an.
Aber du hast auch als Berufstätige NACH dem 1. Lebensjahr des Kindes zumindest NOCH Anspruch auf Betreuungsgeld, das sind glaub ich momentan 100euro im Monat und ab Augustkinder 2013 150euro im Monat.
Aber nur, wenn das Kind auch in Betreuung (ob fremde, Familie oder man selbst ist egal) ist.
Wenn du Erziehungsgeld im Internet findest, lass dich nicht beirren, das ist nur der alte Begriff für Elterngeld.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, ich denke ich bin schon fast ganz fit auf dem Gebiet ;)
Aber ich übernehme keine Gewähr!!!! ;)
Liebe Grüße
Atothet+2Futzis inside