hi mädels,
ich brauch mal hilfe und hoffe dass sich jemand findet, der sich damit auskennt.
und zwar... war ich bei der schwangerenberatung. die dame dort meinte, ich könne schwangerenmehrbedarf bei der arge beantragen, obwohl ich bafög bekomme. gut, daraufhin bin ich zur arge, habe gefragt wies aussieht mit dem mehrbedarf. nee, würde mir nicht zustehen.
letzte woche war ich wieder bei der beratung, hauptsächlich um einen anderen antrag auszufüllen, habe dann aber nochmal gefragt, wie das mit dem mehrbedarf zusteht, und ob wir nochmal nachschauen können, ob der mir zusteht. und sie sagte wieder, dass er mir zusteht, hat mir sogar einen zettel mitgegeben auf dem der paragraph im SGB II angegeben ist, wo angeblich drin steht, dass mir der mehrbedarf zusteht.
da ich ein SGB zuhause habe, habe ich mal nachgeguckt, im SGB II 7 soll festgehalten sein wies mit dem mehrbedarf für bafög empfänger aussieht, allerdings steig ich nicht durch, was da überhaupt gemeint ist.
heute war ich nochmal bei der arge, habe der dame den zettel von der schwangerenberatung vorgelegt, sie telefonierte eine weile rum, und es waren sich natürlich alle bei der arge einig - der mehrbedarf steht mir als bafög empfängerin nicht zu, sondern erst, wenn ich ALG II empfange, was ab oktober der fall sein wird.
langsam überleg ich echt es einfach aufzugeben, aber wer hat denn nun recht? habe im internet schon recherchiert, und da sind sich eigentlich alle einig, dass bafög empfängern schwangerenmehrbedarf zusteht!
vielleicht findet sich ja jemand der von sowas eine ahnung hat... wäre super. nur dann ist die frage, wie ich denen bei der arge erklären soll, dass es mir doch zusteht. die dame hat heute ja nicht mal einen blick in das SGB geworfen, und ich bezweifel, dass sie das auswendig kennt.
liebe grüße und danke im voraus für produktive kommentare ;)