jaana_11887320Ihr habt recht - hab mich schlau gemacht
Also: hier nochmal schwar auf weiss:
Hab ich mir ergoogelt:
Wenn man als Frau Mitarbeiterin schwanger wird, dann ist dies in den meisten Fällen ein freudiges Ereignis.
In punkto Firma und Beruf kommen auf den Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten zu. Er muss sich genau wie die werdende Mutter auf die neue Situation einstellen: Der Arbeitsplatz muss mutter- und kindgerecht eingerichtet werden, bestimmte Tätigkeiten dürfen nicht mehr ausgeübt und finanzielle Sonderregelungen müssen beachtet werden.
Das Mutterschutzgesetz beinhaltet alle diese Regelungen.
Dem Mutterschutz liegt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu Grunde. Hier finden sich arbeitsrechtliche Sonderregelungen für werdende und stillende Mütter wieder, die als Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden.
Die Mitteilungspflichten
Werdende Mütter sollten ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Entbindungstermin unverzüglich informieren. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch der Arbeitgeber muss das Mutterschutzgesetz erst berücksichtigen, wenn ihm die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin bekannt ist.
Teilt die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber nicht die Schwangerschaft mit, kann ihm später auch keine Verletzung des Mutterschutzes vorgeworfen werden.
Aufgrund der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber muss die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft jedoch frühzeitig mitteilen, besonders in Fällen, in denen ihre Position schwer besetzbar ist. Verletzt die Mitarbeiterin diese Offenbarungspflicht, so kann sie dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Liebe Grüße, f&f