Hallo ihr Lieben,
Im Mai dieses Jahres wurde ich Mutter eines wunderbaren Sohnes.
Im Oktober 2016 Habe ich meine zweite Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflegerin begonnen.
Zu der Zeit wusste ich nicht, dass ich schwanger bin.
Ich wurde sofort freigestellt.
Ich darf die Ausbildung noch mal von vorne anfangen. Wurde auch nicht gekündigt.
Ich und mein Freund haben uns entschieden, dass wie keinen großen Alters Unterschied zwischen unseren Kinder haben möchten.
Jetzt zu meiner Frage:
Sollte ich noch in der Elternzeit schwanger werden, muss ich mich nach der Elternzeit Arbeitslos melden?
Oder zahlt der Arbeitgeber weiter?
Wie gesagt wurde ich nicht gekündigt.
Ich könnte im Oktober 2018 wieder im Ersten Lehrjahr anfangen.
Danke im Vorraus!