Also
Bei mir war es so dass das Elterngeld im August 2013 ausgelaufen ist individuell das zweite Baby is im Februar 2014 geboren. D.h.zur Elterngeldberechnung für Kind zwei wurden die Monate sept/okt/Nov/Dez 2013 genommen in denen ich KEIN Einkommen hatte, ich war ja schwanger und die restlichen 8 Monate wurde das Gehalt vor der Schwangerschaft meines Kindes Nummer 1 genommen. Weil Elterngeld dient nicht als Einkommen und kann nicht als Grundlage genommen werden für die Elterngeldberechnung fürs zweite Kind! D.h man muss daa Einkommen fürs Elterngeld fürs zweite Kind auch das Einkommen nehmen vor der Schwangerschaft von Kind Nummer 1!
Dann kommt der Geschwisterbonus dazu d.h wenn man wirklich nur 3-4 Monate Leerlauf zwischen dem ende von Elterngeld von Kind 1hat und beginnenden Mutterschutz von Kind 2 dann kommt man aufs gleiche Elterngeld wie bei Kind 1. Wegen dem Geschwisterbonus
Wars einigermaßen verständlich? !
Bissl kompliziert