Hi
sorry das ich dich so lange hab warten lassen, aber kam gestern nicht mehr dazu.
die unterlagen hab ich vom fa und sind von der gesellschaft für arbeitsmedizin.
so ich fang mal an:
Röteln:
immunität: bei ausbruch in der einrichtung nach der 20 ssw wz (wiederzulassung) am 22. tag nach dem letzten erkrankungsfall.
keine immunität: bv bis zum ende der 20 ssw bei umgang mit kindern bis zum vollendeten 6.Lj.
masern.
immunität:
bei umgang mit älteren kindern, wz am 15. tag nach dem letzten erkrankungsfall.
keine immunität: bv bis zum ende der ss bei umgang mit kinder bis zum vollendeten 6 Lj.
mumps:
immunität: bei älteren kindern, bei ausbruch wz am 26. tag nach dem letzten erkrankungsfall.
keine immunität: bv bis ende der ss bei umgang mit kindern bis zum vollendeten 6 Lj und behinderten kindern.
windpocken.
immunität: bei umgang mit älteren kindern, wz am 29 tag nach dem letzten erkrankungsfall.
keine immunität: bv bis ende der ss bei umgang mit kindern bis zum vollendeten 6 Lj.
Zytomegalie:
immunität: bei beruflichen umgang mit kindern ab dem 3 Lj genügen hygienische maßnahmen.
keine immunität: bv bis zum ende der ss bei umgang mit kindern bis zum vollendeten 3.Lj. und behinderten kindern.
ringelröteln:
immunität: bei umgang mit älteren kindern, wz am 21. tag nach dem letzten erkrankungsfall.
keine immunität: bv bis zum ende der 20 ssw bei umgang mit kindern bis zum vollendeten 6 Lj.
keuchhusten:
immunität: bei ausbruch wz am 14. tag nach dem letzten
erkrankungsfall.
keine immunität: gilt das selbe
hepatitis A:
immunität: ab dem 3. Lj genügen hygienische maßnahmen.
keine immunität: bv bis ende der ss bei kindern bis zum 3. Lj.
so ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
lg
Ina + babyboy (28 ssw.)