Differenz zahlt KK?
Hallo, wollte nachfragen wegen dem Teilbeschäftigungsverbot, weil erwähnt wurde, dass der Rest von der KK übernommen wird.
Fände ich persönlich als Kollegin aber wirklich unfair, wenn eine feste Arbeitskraft weniger arbeitet und -keinerlei- Einbußen bekommt. Das Elterngeld berechnet sich vom Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate und wenn man beispielsweise die letzten 6 Monate (also theoretisch ca ab der 8. oder 10. ssw) weniger arbeitet und weniger verdient, sollte das auch in der Elterngeldberechnung Berücksichtigung finden. Wie das nun wirklich gesetzlich ist, weiß ich nicht, daher frage ich nach.
Einzelhandel kann schwer sein, ja (Vor allem in Lebensmittelmärkten und Getränkemärkten) aber ich finde eine Modeverkäuferin oder eine, die in nem Deko-Schmuck-oder sonstigem Kramladen arbeitet und selten bis gar nicht schwer heben muss, sollte keinerlei Beschäftigungsverbot bekommen.
Ich war im Lebensmittel-Einzelhandel wo es immer um schwere Obstkartons und Konservern zum Einräumen ging. Beide Frauen (beide ü35 und erstgebärend) haben bis zum gesetzlichen Mutterschutz durchgehalten und eben ab nem gewissen Zeitpunkt nicht mehr als 5 Kilo heben brauchen - man konnte sie also überwiegend in die Kasse setzen und leichte Dinge wie Zewa, Kosmetik, Zeitschriften und solche Dinge machen lassen.
Übelkeit und Müdigkeit sind nicht nur in der Schwangerschaft normal, sondern auch unter nicht schwangeren ArbeitnehmerInnen. Diese finden auch keine Berücksichtigung und keine Schwangerschaft ist ein Zuckerschlecken.
So long