Ich glaube ihr liegt alle falsch
Meinen Informationen zufolge ist es so:
Es stehen einem 12 Monate Elterngeld zu.
Daraus können 14 Monate werden, wenn der Partner ebenfalls 2 Monate Elternzeit nimmt.
Das Elterngeld beginnt mit der Geburt.
Nimmt nur die Mutter Elternzeit erhält sie das Elterngeld 12 Monate ab der Geburt. Theoretisch also auch in der Mutterschutzfrist. Da jegliches Einkommen jedoch mit dem Elterngeld verrechnet wird, erhält man in den ersten 8 Wochen meistens nichts, da der normale Lohn weiterhin gezahlt wird.
Nimmt jedoch der Partner die ersten 2 Monate nach der Geburt Elternzeit, bekommt er in dieser Zeit Elterngeld. Die Mutter erhält Mutterschaftsgeld. Nach den 2 Partnermonate beginnen dann die 12 Monate der Mutter.
Ich denke also Dalva, dass Du das im Großen und Ganzen richtig so verstanden hast. Überall wo ich nachgelesen habe stand es jedenfalls so wie Du und ich es verstanden habe. Die Variante, dass der Partner die 2 Monate nach Geburt Elternzeit nimmt, steht als "Trick" auf mehreren Seiten. Ebenfalls als "Trick" wurde aufgeführt, dass man als verheiratetes Paar ggf. noch schnell die Lohnsteuerklassen ändern sollte um mehr "Netto" zu habe (funktioniert bei mir nicht, da ich nicht verheiratet bin)
Lieben Gruß