Also,
selbstverständlich kann das Kind auch den Namen des Vaters annehmen, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Vor- oder Nachteile sind damit in keiner Weise verbunden. Das Sorgerecht ist unabhängig vom Namen des Kindes. Solange ihr nicht verheiratet seid,hat die Mutter das alleinige Sorgerecht,es sei denn ihr beantragt das gemeinsame, was dann mit einer Urkunde belegt wird. Wenn du den Vater des Kindes heiratest, hat er damit automatisch ebenfalls das Sorgerecht. Dann kommt es darauf an, welchen Familiennamen ihr nach der Hochzeit führen wollt. Wenn es eh seiner ist, ändert sich für das Kind ja nichts. Nehmt ihr deinen an, besteht die Möglichkeit auch den Nachnamen des Kindes umtragen zu lassen, was für das kind natürlich n bißl komisch ist, wenn es irgendwann mal sieht, dass es mal anders hieß...
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LG