Achtung Wichtig!
Wenn du mit Kindern bis Grundschulalter arbeitest, musst du SOFORT nach Bekanntgabe der SS solange vom Dienst befreit werden, bis der Betriebsarzt durch eine Blutuntersuchung grünes Licht gibt, dass du ausreichend Immunabwehr hast um weiterhin mit den Kindern zu arbeiten. Hast du bestimmte Abwehrstoffe NICHT, dann darfst du vor der 20 SSw NICHT arbeiten oder sogar gar nicht mehr!
Biogasverordnung Paragraph 3!!!
Das wissen leider die meisten Arbeitgeber nicht!!!! Bereits die Tatsache dass du jetzt weiternbhin im Diesnt bist, stellt einen emmensen Verstoß dar und ist sogar unter Umständen als Straftat zu werten!!! Sollte jetzt etwas mit dem Kind sein, kannst du deinen AG recht leicht verklagen!