... nachdem ich gerade den anderen Mutterschutzthread gelesen habe, möchte ich meine Fragen auch nochmal loswerden...
ich habe einen Nebenjob, wo ich zeitweise bis 22 Uhr arbeite und manchmal auch sonntags.
Beides darf ich laut MuSchuG ja nicht.
Und was ist, wenn ich das ausdrücklich will?
Viel früher gehe ich sowieso nicht schlafen, und das extrageld kann ich zur Zeit sehr gut gebrauchen, außerdem arbeite ich sehr gerne dort (ist auch keine körperlich anstrengende Arbeit, die Kollegen sind nett, eigentlich ist es mehr wie "Zeit verbringen mit netten Bekannten und dafür bezahlt werden"... Und ob ich nun samstags oder sonntags arbeite, ist mir auch egal. Ich dachte immer, so lange ich mich dabei wohlfühle, darf ich arbeiten, wann ich will, und nun lese ich in einem anderen Thread, daß ein Arbeitgeber sich strafbar macht, wenn er mich zu solchen Zeiten beschäftigt?!
Gilt das eigentlich sofort ab Beginn oder erst ab einem bestimmten Monat? Bin doch erst 12. Woche...