hallo,
also ich trete heute mal mit eine etwas ungewöhnlcihen frage an euch heran.
ich habe einen nebenjob auf 400 euro basis und bin familienversichert. das heißt ja, dass das bundesversicherungsamt für mich zwecks mutterschaftsgeld zuständig ist.
in den 8 wochen nach der geburt besteht ja absolutes beschäftigungsverbot und ich würde in dieser zeit eine einmalzahlung von 260 (?) euro erhalten... Hab ich mich soweit erstmal richtig informiert?
nun mach ich ja den nebenjob ne, weil es mir soviel spaß macht und ich soviel zeit habe, sondern, weil ich den verdienst brauche. und 260 statt 800 euro in den zwei monaten ist dann doch schon ein ganz schöner einbruch...
nun mein frage: mein arbeitgeber hat gemeint, es würde ja beschäftigungsverbot und nicht bezahlungsverbot heißen. kann/darf der ag also z.B. die 260 euro aufstocken auf die 800 euro, obwohl ich nicht beschäftigt werde? oder könnte der ag auch alles selbst tragen und ich auf das mutterschaftsgeld verzichten, denn dann würde man ja in diesem zeitraum auch elterngelb bekommen oder?
vielen dank schon mal im voraus! ich hoffe ich habe euch nicht allzu sehr durcheinander gebracht...
viele grüße
zissi