Hallo sunnybaby,
ich habe von meiner krankenkasse eine broschüre, in der steht, dass man für den antrag auf mutterschaftsgeld vom behandelden frauenarzt sieben wochen vor dem errechneten entbindungstermin eine bescheinigung erhält, die man dann der krankenkasse zuschicken muss. das wäre in der 33. ssw!
habe mir dies durch einen anruf in der krankenkasse bestätigen lassen!
nach der geburt erhält man eine standesamtliche geburtsbescheinigung, die man dann wieder an die krankenkasse schicken muss!
grüsse
tatjana49