Hallo,
ich bin seit dem Wochenende am grübeln und suchen, aber ich finde einfach nicht die Antworten auf meine Fragen. Vielleicht seid ihr ja schon schlauer. Also:
Ich bin berufstätig
Man bekommt für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, das die Krankenkasse und der Arbeitgeber zahlt.
Danach bekommt man für NUR 10 Montate Mutterschaftsgeld (Mein Freund geht nicht in Elternzeit), weil es auf das Mutterschaftsgeld in den ersten 2 Monaten angerechnet wird.
Dann kann ich doch theoretisch nach dem Mutterschutz nur 10 Monate Elternzeit machen, weil ich sonst die letzten beiden Monate ohne Geld dastehe, oder kann ich das Elterngeld auch irgendwie für 14 Monate bekommen, wenn ich angebe, alleinerziehend zu sein. Wird das kontrolliert?
Bekommt man während des Elterngeldes schon Kindergeld? Wenn nicht, wieso nicht?
Bei uns ist die Kohle etwas knapp, deshalb muss ich so genau Bescheid wissen, damit wir planen könne. Möchte keine bösen Überraschungen mit dem Zwerg erleben.
Danke für eure Tipps.
LG Steffi