Mord
Eine Abtreibung ist eine Abtreibung und kein Mord.
Darüber hinaus bestraft man Mord eh mit der Höchststrafe. Lebenslang, in Deutschland meist lächerliche 15 Jahre. Das wird nicht summiert, egal wie viele Morde man begangen hat.
Quelle: Wikipedia
Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie zweimal lebenslang wegen Doppelmordes nicht mehr zulässig. Oftmals wird dem Verurteilten in diesem Fall jedoch im Urteilsspruch eine besondere Schwere der Schuld bescheinigt werden.