Die Vertragsparteien Mama und Krümel schließen folgenden Mietvertrag:
1 Mietsache
Die Vermieterin vermietet dem Mieter Krümel vom 02.02.2008 zu Wohnzwecken die Wohnung 1. Stock, Mitte im Hause xyz.
Die Wohnfläche beträgt anfangs 1 cm und kann nach Bedarf auf bis zu 400 cm erweitert werden.
Die in Abs. 1 bezeichnete Wohnung besteht aus einem Schlaf-, Spiel- und Esszimmer.
Zum Mietgebrauch sind folgende Anlagen und Einrichtungen vorhanden:
- Fernwärme (durchgehend 37 C)
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Schwimmbadwartung (monatlich durch kompetentes Fachpersonal Dr. xyz)
- Gemeinschaftsküche, deren Nutzung Krümel rund um die Uhr zur Verfügung steht. Vollpension ist inbegriffen.
2 Miete
Die Miete ist frei.
Krümel verpflichtet sich, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen, sowie einmal pro Woche das Tanzbein zu schwingen.
Es sind nächtliche Ruhezeiten zu beachten.
3 Kündigung
Es besteht ein beiderseitig verpflichtender Vertrag.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 7 Monate.
Die Vertragsdauer ist begrenzt auf 10 Monate Mietdauer (plus/minus 2 Wochen), Stichtag ist der 05.11.2008.
Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters Krümel.
Die Kündigung muss form- und fristgerecht gestellt werden. Dies ist nur durch den Mieter möglich. Krümel hat seinen Auszug durch mehrmaliges Bitten, möglichst in immer kürzeren Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz anzukündigen.