Hallo
Du musst Deinen Arbeitgeber mitteilen per ärztlichem Attest, dass Du schwanger bist und wann der errechnete Geburtstermin ist (hab ich bereits in der 12. SSW gemacht) und der setzt dann von sich aus die Mutterschutzfrist fest. Das ist nicht deine Aufgabe. Wenn Dein Kind vor dem errechneten Termin kommt, bleibt die Mutterschutzfrist so bestehen, wie vom Arbeitgeber Dir mitgeteilt, d. h. Du hast evtl. sogar mehr als 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Wenn es später kommt, müsste sich das Ende der Mutterschutzfrist eigentlich nach hinten verschieben. Da bin ich mir allerdings nicht sicher, aber dass müsste Dir Dein Arbeitgeber beantworten können.
Direkt nach der Geburt bzw. 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss feststehen, wer Elternzeit nehmen will und dies auch dem Arbeitgeber mitteilen. Dein Freund sollte dem Arbeitgeber vielleicht der Fairness halber so früh wie möglich mitteilen, dass er Elternzeit nehmen möchte. So kann sich auch sein Arbeitgeber rechtzeitig darauf einstellen. Es kann sein, dass der Arbeitgeber ein Attest von Deinem FA haben will. Das sollte er dann auch vorlegen.
Deine angestrebte Lösung ist nicht schlecht:
1. Du bekommst Mutterschaftsgeld und den Ausgleich bis zum ursprünglichen Nettogehalt von Deinem Arbeitgeber für die Zeit des Mutterschutzes.
2. Dein Mann bekommt das Elterngeld für zwei volle Monate.
3. Wenn Du im Anschluss an Deinen Mann direkt die Elternzeit nimmst, bekommst Du volle 12 Monate Elterngeld. Würdest Du die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz nehmen, würde das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, so dass Du rein rechnerisch und tatsächlich nur auf 10 Monate Elterngeld kommst. Ihr hättet damit zwei Monate Elterngeld gerettet. Mein Mann und ich überlegen diese Variante nämlich auch.
Kindergeld musst Du direkt nach der Geburt beantragen und wenn es über Deinen Arbeitgeber (wie im öffentlichen Dienst) gezahlt werden soll, musst Du den Kindergeldantrag und eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vorlegen. Sonst müsste das bei der Arge gemacht werden, soweit ich weiß.
Elterngeld muss auch schriftlich beantragt werden, sollte auch so schnell wie möglich geschehen, da es nur bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt wird. Wo Du es genau beantragst, fragst Du am besten bei der Stadtverwaltung nach. Die helfen Dir da sicherlich gerne weiter.
Übrigens gibt es die Vordrucke für Kinder- und Elterngeld im Internet auszudrucken. Ich habe diese bereits soweit wie möglich ausgefüllt und zuhause in einer Schublade liegen. Das erleichtert die ganze Sache ungemein. Bei den Vordrucken im Internet steht auch dabei, welche Unterlagen die Ämter zusätzlich von Dir verlangen. Je früher Du damit anfängst, alles zusammenzutragen, umso schneller ist der ganze Papierkram nach der Geburt erledigt.
So ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
LG, Annett
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