Oh man...
sowohl der AG und er FA kann ein BV ausstellen!
(ich bin auch Krankenschwester)
wenn mit dir soweit alles in Ordnung ist, dass weder du noch dein Kind gefährdet seid, wird dein FA dir kein BV ausstellen müssen. Das ist Fakt und das muss er auch nicht.
Aber wenn du mit psychisch auffälligen und aggressiven Patienten arbeiten sollst, dann knall deinem AG das Mutterschutzgesetz um die Ohren, da steht nämlich schwarz auf weiß, dass man das nicht darf! Er ist verpflichtet, dir einen Arbeitsplatz zu bieten, der nicht mit dem Mutterschutzgesetz im Konflikt liegt.
Sollte er keinen zur Verfügung haben, dann MUSS dir der AG ein BV ausstellen!
Da liegt nämlich das Problem zwischen AG und FA.
Dein FA kann deinen Arbeitsplatz nicht beurteilen, sondern nur die Schwangerschaft. Er könnte beispielsweise ein Attest ausstellen, dass du auf Grund von starken Unterleibsschmerzen (beispielsweise) nur sitzende Tätigkeiten verrichten darfst.
Er kann dir aber nicht sagen "du darfst nicht mit aggressiven Patienten arbeiten, ich stelle dir ein BV aus" - WEIL das nicht sein Recht ist.
Das steht im MuSchG und daran muss sich dein Arbeitsgeber halten. Sonst geh zum Betriebsrat!
Lass dir das nicht gefallen!!!