Also ich hab das so verstanden...
eine frau hat anspruch auf 12 monate elterngeld nach der geburt! da sie sich aber 8 wochen nach der geburt in mutterschutz befindet, bekommt sie für diese 2 monate kein elterngeld sondern mutterschaftsgeld (elterngeld wird auf mutterschaftsgeld angerechnet) und danach für 10 monate elterngeld!
der ehemann darf aber auch 2 monate elternzeit nehmen, also sprich 14 monate für beide zusammen dann!
wenn der vater jetzt also seine 2 monate direkt nach der geburt nimmt ist die mutter ja eh in mutterschutz und darf eh nicht arbeiten, bekommt also und die 12 monate der mutter fangen an zu laufen...
so hab ich das zumindest verstanden! hoffe das stimmt auch!
deshalb elterngeldanträge für beide holen! und vor allem dringend dem arbeitgeber bescheid geben...