Hm,
also ich kenn dazu nur ein Gerichtsurteil, das vor ein paar Jahren rausgekommen ist. Da ging es um ne Musikerin, die ein BV bekam, weil das Orchester zu laut war.
Vielleicht lassen sich da Vergleichswerte ziehen?
Du zitierst aus der Mutterschutzverordnung. Bist du Beamtin? Falls nein, gilt normalerweise das Mutterschutzgesetz als Rechtsgrundlage, da dürfte aber auch nix anderes drinstehen. War nur ne kleine Anmerkung, falls du damit zu deinem Dienstherrn/ Arbeitgeber gehst.
Die Frage bei der Maschine ist auch, ob da tatsächlich kein Gehörschutz notwendig ist oder ob da einfach keiner getragen wird...
Hast du mal mit deinem FA drüber geredet? Vielleicht bekommst du ja ein BV ohne dich mit dem Arbeitgeber deswegen auseinandersetzen zu müssen.
LG