Moment :!!!: Automatisch ist die Kündigung nicht ungültig- Vorsicht!
Also, ich habs grad durch und weiß daher exakt bescheid!
Man darf Dich nicht kündigen, auch nicht in der Probezeit, aber dennoch ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam.
Du mußt innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung reagieren (am besten gleich).
ABER nicht zum Anwalt, das macht man selbst weil ganz einfach...
Hol díe Bestätigung vom Arzt über die SS mit dem errechneten ET und schreibe dazu dass du hiermit die SS offiziell anzeigst und dass Du davon ausgehst dass er nun unter dieser Bedingung nicht an der Kündigung festhält.
Er soll Dir innerhalb einer Woche schriftlich bestätigen dass er die Kündigung zurück nimmt.
Wichtig ist dass er rein schreibt, dass er die Kündigung vom 12.04. (oder wann sie eben ausgestellt wurde) zurück nimmt und Dich weiterhin beschäftigt (Das Datum ist wichtig).
Er wird wissen dass die Voraussetzungen nun anders sind...
Wenn er das bestätigt hat, ist es gültig und ausreichend.
Sollte er das nicht tun, geh zum Arbeitsgericht mit Vertrag und Kündigung und reiche "Kündigungsschutzklage" ein.
Ganz einfach und kostenlos, kein Anwalt nötig!
Einfach zu denken, die Kündigung ist eh unwirksam ist fatal, denn würdest Du nun gar nichts unternehmen, würde sie eben durch Dein Nichtstun wirksam werden.
Ach und ich würde das per Einschreiben mit Rückschein schicken.
Mein AG hat mir sofort bestätigt dass er die Kündigung zurück nimmt ;-) die sind ja auch nicht doof!
Alles Gute!