judi_12184518Informationen
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Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann nur ein kleiner Teil der Kosten mit Krankenschein abgerechnet werden, nämlich
* ärztliche Beratung vor dem Abbruch,
* ärztliche Leistungen und Medikamente vor und nach dem Eingriff, bei denen der Schutz der Gesundheit im Vordergrund steht,
* falls nötig, Behandlung von Komplikationen.
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(somit erklärt sich auch, warum ich meine Krankenkassenkarte abgeben musste)
und weiter:
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Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die von Ihnen zu tragenden Kosten belaufen sich auf ungefähr 460 für einen instrumentellen ambulanten Eingriff und ungefähr 360 bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus müssen Sie einen Tagessatz selbst bezahlen.
Verfügen Sie nur über ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 961 netto in Westdeutschland, 929 in Ostdeutschland; bei Kindern und bestimmten Mietbelastungen erhöht sich die Grenze), können Sie jedoch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
****Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem Sie leben, übernommen,****
den Antrag müssen Sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.
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für Dich besonders wichtig:
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Auch wenn Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie die Übernahme der Kosten des eigentlichen Eingriffs bei einer ****gesetzlichen Kasse Ihrer Wahl**** an Ihrem Wohnort beantragen.
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Dieser oben beschriebene "kleine Teil" würde also wahrscheinlich über Deine private Krankenversicherung laufen.
Du müsstest also mit denen klären, wie sie das bei der Abbrechnung aufschreiben und inwiefern man das gestalten könnte, dass Deine Privatsphäre geschützt bliebe.
Frag' dazu, wie mseve schon schreibt, am besten Deine Krankenkasse, die Beratungsstelle und/oder die Praxis, die den Abbruch durchführen würde.
Nun müssten doch soweit all' Deine Fragen beantwortet sein, oder?