maude_12900893Ich noch mal
...jetzt hatte ich glatt vergessen was zum ersten Beitrag zu schreiben...
Also besser stellen tut man sich mit einer Heirat, wenn man noch zusammen ist, durch die Steuerklassen. Der Verdiener kann die Klasse 3 und die vollen Kinder nehmen. Wenn man nur zusammen lebt, dann behält er die 1 und kann nur 1/2 Kind eintragen lassen. Das macht schon was aus. Das Elterngeld ist meines Wissens seit dem 01.01.08 unabhängig vom Familieneinkommen.
Im Falle einer Trennung macht sich das schon bemerkbar, ob man verheiratet war oder nicht. Zum einen gibt es Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt, dass sich am Familieneinkommen orientiert. Das ist oft mehr, als wäre man nicht verheiratet. Zwar sind Ehefrauen und Mütter unehelicher Kinder seit dem 01.01.08 vor dem Gesetz gleich, aber da Unterhaltsrecht Richterrecht ist... Und dann ist da ja noch der Versorgungsausgleich der Rentenzeiten.
Ein Vorteil bei Nichtverheirateten ist aber, dass man z.B. bessere Möglichkeiten hat, einen Kindergartenplatz zu bekommen, weil man leichter angeben kann, dass man Alleinerziehend ist.